Ende des Kalamitätszustandes in Angola

Die Regierung hat das Ende des Kalamitätszustandes ab den 16. Mai 2022 angesetzt.

© flickr/Marco Verch/CC BY 2.0


Allgemeine Maßnahmen
Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, von Aufenthalten auf öffentlichen Plätzen und Straßen sooft es geht abzusehen und in ihren Häusern zu bleiben.
Wenn es die epidemiologische Situation erfordert, können die zuständigen Behörden eine obligatorische Quarantäne und Tests anordnen.

Verpflichtend ist

  • das Tragen einer Gesichtsmaske an geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten und immer dann, wenn eine Ansammlung von Menschen zu erwarten ist
  • das Zugangsverbot für Personen, die keine Maske tragen
  • die Einhaltung der vorgeschriebenen Individualdistanz
  • am Eingang aller öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen, ihre Hände mit Wasser sowie Seife zu waschen oder zu desinfizieren
  • die allmähliche Anschaffung von Geräten zur Temperaturkontrolle zur Eintrittskontrolle zu öffentlichen und privaten Einrichtungen
  • die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von öffentlichen sowie privaten Räumen
  • dass Masken und Desinfektionsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden
  • die Einhaltung der Richtlinien der Gesundheitsbehörde
  • die Quarantäne für kranke Personen und Meldepflicht bei den Gesundheitsbehörden


Bevorzugung

  • von Einwegmaterial in Restaurants
  • von Dienstleistungen mit vorheriger Terminvergabe

Reisen

Öffnung und sanitäre Kontrolle der Grenzen

Ab 01.April 2022

Die Öffnung der Grenzen der Republik Angola ist erlaubt, wobei die Ein- und Ausreise aus dem nationalen Hoheitsgebiet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen frei ist.

In Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Gesundheitsvorschriften unterliegen die Ein- und Ausreise einer Gesundheitskontrolle. Dies geschieht durch Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests auf das SARS-VoV-2-Virus innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Angola.

Ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests auf das SARS-CoV-2-Virus muss 72 Stunden vor der Ausreise aus Angola vorgelegt werden, wenn das Bestimmungsland, die Transitgesellschaft oder die Fluggesellschaft dies verlangt.

Sonderregelungen:

  • Rückkehr von Staatsbürgern und Ausländern mit festem Wohnsitz in Angola, oder die im Besitz eines Arbeitsvisums oder einer Flüchtlingskarte sind
  • Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen in ihre jeweiligen Länder
  • Offizielle oder Dienstreisen, Ausländer mit einem Investorenvisum oder einem Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt
  • Eingehende und ausgehende Fracht, Waren und Pakete
  • humanitäre Hilfe, medizinische Notfälle
  • Ein- und Ausreise von diplomatischem, konsularischem und politischen Vertretern

Regelmäßige Flüge, die nicht für den Tourismus sind zulässig

Die schrittweise Wiederaufnahme von Linienflügen ist wie folgt zulässig:
 ab 14. September 2021 Inlandsflüge
 ab 21. September 2021 internationale Flüge

Für das Boarding auf internationalen Flügen von und nach Angola ist es obligatorisch, einen Test von COVID-19 mit negativem Ergebnis vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden nach der Reise durchgeführt wird, wobei unbeschadet anderer Verwaltungsformalitäten auf jede andere Art von Genehmigung verzichtet wird.
Für das Boarding auf Inlandsflügen muss innerhalb von 72 Stunden nach der Reise ein negativer serologischer Test durchgeführt werden, ohne dass eine Genehmigung irgendeiner Art erforderlich ist.

In Verwaltungsbezirken, die nicht durch sogenante "cercas sanitárias" oder "cordões sanitários" besonderen Auflagen unterliegen, sind Inlandsflüge mit begrenzter Kapazität erlaubt.

Cercas Sanitárias – Luanda
Ende des Sanitärzauns in der Provinz Luanda ab ab Mitternacht (0.00 Uhr) am 1. September 2021.

Cordões Sanitários

Besteht das verstärkte Risiko einer Übertragung, beispielsweise in einem Stadtteil oder Wohnkomplex und empfiehlt die epidemiologische Situation dies, können die zuständigen Behörden eine Isolierung dieser bewirken.

Besonderer Schutz von Risikogruppen
In Gebieten, in denen sogenannte "cercas sanitárias" oder "cordões sanitários" errichtet wurden, unterliegen die Risikogruppen einem besonderen Schutz. Risikogruppen sind dabei Personen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Krankheiten, schwangere Frauen oder Personen mit Aufsichtspflicht von Kindern unter 05 Jahren (pro Haushalt eine Person) und Menschen mit Fettleibigkeit. Diese Gruppen müssen 50 % der Arbeitszeit am Arbeitsplatz arbeiten (öffentlich oder privat) und die restliche Zeit müssen zum HomeOffice arbeiten.

In Gebieten, die nicht diesen Regelungen unterliegen, sollten Personen der Risikogruppen nach Möglichkeit die letzten sein, die bei der gestaffelten Erhöhung der Arbeitskräfte eingesetzt werden.

Waren
Außer im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe ist es verboten, Grundnahrungsmittel, Kraft- und Treibstoffe, Medikamente sowie Ausrüstung und Materialien für medizinische Zwecke aus dem Staatsgebiet befördern.

Quarantäne

 Eine Hausquarantäne von bis zu sieben Tagen ist vorgesehen für:

-Staatsangehörige, ansässige Ausländer und Mitglieder des diplomatischen Korps, die in Angola akkreditiert sind und von außerhalb des Landes kommen.

Ausländische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz, die von außerhalb des Landes kommen und über einen eigenen Wohnsitz verfügen.

Die häusliche Quarantäne wird als abgeschlossen betrachtet:

Nach sieben Tagen häuslicher Quarantäne müssen Sie sich einem SARS-CoV-2-Antigentyp-Test unterziehen und ein negatives Ergebnis vorweisen. Anschließend erteilt die Gesundheitsbehörde eine Einleitungsgenehmigung.

Es wird eine institutionelle Quarantäne von bis zu sieben Tagen verhängt:

-wenn die Gesundheitsbehörden der Ansicht sind, dass die Voraussetzungen für eine häusliche Isolierung nicht gegeben sind

-Wenn der Bürger aus einem Land kommt, in dem neue Stämme des SARS-CoV-2-Virus zirkulieren, oder wenn der Bürger andere Krankheiten hat, die einen besonderen Schutz erfordern, oder wenn er mit Bürgern zusammenlebt, die als gefährdet gelten.

Aufhebung der Quarantäne im Falle einer Impfung

Seit 1. September 2021

Bürger, die eine Impfung gegen COVID-19 nachweisen können und den obligatorischen Test nach der Einschiffung negativ absolviert haben, sind von der Quarantäne befreit.

Tests nach der Ausreise und Kostenbeteiligung

  • Bürger aus dem Ausland müssen sich einem Antigen-Schnelltest unterziehen
  • Für die Tests nach der Ausreise wird eine Kostenbeteiligung erhoben

Pflicht zur Vorlage der Impfbescheinigung

  • Bei Reisen von Inländern und Ausländern außerhalb des Landes
  • Bei Fahrten zwischen den Provinzen mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.
  • Bei Motorrad-Taxidiensten, öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten, kommerziellen Einrichtungen, Restaurants, Marine- und Flottenclubs
  • Zugang zu kulturellen Aktivitäten, Sport, Fitnessstudios, Schönheitssalons, Friseurläden, Partysalons
  • Zugang zu Musikveranstaltungen, Kasino, Kino.

Kann durch einen SARS-CoV-2-Test mit negativem Ergebnis ersetzt werden, der bis zu 48 Stunden vorher durchgeführt wird.

Änderungen

Die allgemeinen Maßnahmen gelten auch für diese Bereiche, es werden nur Ergänzungen zu diesen in der Tabelle erwähnt.

Öffentliche Dienste

Ab dem 01.Februar 2022

  • Öffentliche Diensteist arbeiten mit 75% der Belegschaft
  • Öffnungszeit Mo.–Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr.

Private Verwaltungsdienste

Ab dem 01. Februar 2022

  • sind 75% der Belegschaft erlaubt
  • arbeiten zwischen 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

+Temperaturkontrolle am Eingang von Betrieben
+Vergewissern Sie sich, dass der Wartebereich nur zu 50% seiner Kapazität genutzt wird
+bei Schaltern sind durch physische Barrieren, die die Nähe zwischen Personal und Kunden einzuschränken
+begrenzte Personenanzahl

Beerdigungen

Ab dem 01. April 2022

Trauerfeiern sind (nicht COVID-19, 8:00-13:00 Uhr) und bis zu 20 Teilnehmern (COVID-19, Nachmittags) erlaubt.

 

+Regeln der Gesundheitsbehörden

Hafen- und Zolldienste

a) Seit dem 08. Juni 2021 mit 100% der Arbeitskapazität in Luanda tätig

b) Seit dem 26. Mai 2020 haben die Aktivitäten in anderen Provinzen mit 100% der Arbeitskapazität begonnen.

 

+Allgmeine Maßnahmen

Transport von Personen und Gütern

Ab dem 01. Februar 2022

  •  Öffentlicher und privater Personennah- und -fernverkehr sowie Moto-Taxis dürfen zwischen 05:00 und 22:00 Uhr verkehren.

  • es ist erlaubt, bis zu 100% der Kapazität zu transportieren

  • Es ist Pflicht, Masken für Fahrer und Beifahrer zu tragen

 

+Schaffung von Bedingungen zur Einhaltung der sozialen Distanz in den Wartezeiten an den Haltestellen, beim Eintritt und beim Kauf der Fahrkarten
+Einhaltung der erlaubten Auslastung
+regelmäßige Reinigung der Fahrzeuge und der Bahnhofs- und Haltebereiche
+regelmäßige Lüftung und Wartung der Klimaanlage in den Fahrzeugen

Märkte und fliegende Händler

Seit dem 01. September 2021

  • der uneingeschränkte Betrieb von öffentlichen Märkten und Straßenverkaufsstellen ist erlaubt.

Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken

Ab dem 01. Februar 2022

  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen sowie in Tankstellenshops und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.
  • Bei Verstoß werden Verkäufer und Käufer mit einer Geldstrafe belegt

 

+informelle Straßenmärkte, bei denen es zu einer Konzentration von Menschen kommt, sind verboten

Bildungseinrichtungen

Seit dem 01. September 2021

Präsenzunterricht ist in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen auf allen Bildungsebenen erlaubt.

Maximale Dauer von 6 Stunden pro Schulzeitraum.

Seit dem 01. September 2021

Bildungseinrichtungen ausländischer Staaten
und internationale Schulen

Die Teilnahme an der Lehrtätigkeit ist erlaubt, unbeschadet der Möglichkeit, in einer Nichtanwesenheitsklasse zu arbeiten:

  • Befolgen Sie ihren eigenen Schulkalender
  •  Funktionelle Autonomie bei der Bestimmung des Modells der Wiederaufnahme der Klassen und der Klassenverteilung;
  • Möglichkeit der Abwechslung zwischen persönlichem und außerschulischem Unterricht

 Maximale Dauer von 6 Stunden pro Schulzeitraum.

 

+Garantie der sozialen Distanz am Eingang und innerhalb des Schulgebäudes
+Verbot gemeinsamer Nutzung von Schulbüchern, Festen und anderen Zusammenkünften in Bildungseinrichtungen
+Verpflichtung, wann immer möglich, die Zugangstüren zum Gebäude und zu den verschiedenen Bereichen offenzuhalten
+Schließung von Räumen, die für die Lehrtätigkeit nicht notwendig sind (Kantinen, Cafeterien, Gemeinschaftsräume)
+Bibliotheken, Laboratorien und Computerräume, müssen auf 50% ihrer Kapazität reduzieren
+Abfallbeseitigungspflicht nach den Regeln der Gesundheitsbehörde

Sportwettbewerbe der Föderation

Ab dem 01.Februar 2022

  • Wettkämpfe von Verbandssportarten sind erlaubt, wobei die Anwesenheit von bis zu 50% des Publikums erlaubt ist und die Regeln der Biosicherheit und des räumlichen Abstands eingehalten werden müssen.

  • Die Durchführung von Sportwettkämpfen ist an die Durchführung von SARS-CoV-2-Virustests für Athleten, Mitglieder des technischen Teams und Teilnehmer gebunden, die bis zu 72 Stunden vor dem Wettkampf stattfinden.

Ausübung von Individual- und Freizeitsport

im freien Raum

ab dem 01. Februar 2022

  • Ist im freien Raum täglich zwischen 05:00 und 20:00 Uhr erlaubt.
  • Es dürfen nicht mehr als 5 Personen gemeinsam anwesend sein.

Sporthallen und ähnliche

  • Öffentlich zugängliche Sporthallen und ähnliche Einrichtungen, die im Freiraum betrieben werden, dürfen bis zu 50 % der Kapazität des Raumes geöffnet werden.

Turnhallen, die in geschlossenen Räumen betrieben werden, bleiben geschlossen

 

+verbindliches Tragen eines Mundschutzes, außer bei Wettkämpfen
+Training und Wettkämpfe in geschlossenen Räumen
+für Aktivitäten, die in einer Reihe stattfinden, beträgt der Mindestabstand 4 Meter
+Verbot der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, persönlicher Ausrüstung und gemeinsamen Umkleidekabinen
+Verbot von Personal-Training-Sessions
+eigene Regeln der Gesundheitsbehörden für die Zuschauerpräsenz und Fitnessstudios

Allgemeine Waren- und Dienstleistungen
 

Seit dem 09.Juli 2021

  • Sind Betrieb von 7:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
  • Sind bis zu 75% der Kapazität der Kunden innerhalb der kommerziellen Einrichtungen erlaubt

Ab dem 01. Februar 2022

  • Erlaubt 100% der Belegschaft
 

Bei Nichteinhaltung wird eine Geldstrafe verhängt

 

+Aushang der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und der maximal erlaubten Personenzahl der Einrichtung
+Warteschlangen sollten, wenn möglich vor den Geschäften gebildet werden
+Bereitsstellung von Desinfektionsmitteln (Wasser, Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel etc.)
+regelmäßige Desinfektion des Standorts und der kritischen Ausrüstung, wie Zahlungsterminals, Einkaufswagen usw.
+Zugang zu Waschbecken, nach Möglichkeit, ohne Türen zu bedienen
+Gewährleistung der Belüftung von Räumen sowie der regelmäßigen Wartung von Klimaanlagen

Gaststätten und Restaurants

Ab dem 01. Februar 2022

  • kann täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet werden
  • bis 75% der Kapazität pro Restaurant erlaubt
  • Die Selbstbedienung von Speisen ist verboten
  • Mitnahmeservices von 06:00 bis 22:00 Uhr erlaubt
  • Erlaubt 100% der Belegschaft
  • nur 4-Personen pro Tisch
  • bei Verstoß sind Geldstrafen zu erwarten


 

 

+Aushang der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und der maximal erlaubten Personenzahl der Einrichtung
+Reduzierung der maximalen Kapazität der Einrichtung, um einen physischen Abstand von 2 Metern zu gewährleisten
+Warteschlangen sollten, wenn möglich vor den Geschäften gebildet werden
+Privilegierung von Außenbereichen, Take-Away und Terminvereinbarung
+Stehplätze und Selbstbedienung (z.B. Buffets) sind nicht erlaubt
+Bereitschaft, nach jedem Klienten die Tischdecken zu wechseln und/oder den Tisch zu desinfizieren
+Ersetzen von Speisekarten durch Aushänge oder digitale Lösungen
+Geschirr und Besteck dürfen erst kurz vor der Mahlzeit gebracht werden
+Bestellung und Bezahlung müssen am Tisch vorgenommen werden
+Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (Wasser, Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel etc.)
+Zugang zu Waschbecken, nach Möglichkeit, ohne Türen zu bedienen
+Gewährleistung der Belüftung von Räumen sowie der regelmäßigen Wartung von Klimaanlagen

Industrie, Landwirtschaft und Fischerei

Gestartet seit dem 26.Mai 2020
+Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (Wasser, Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel etc.)
+regelmäßige Desinfektion der Ausrüstung und der Räumlichkeiten
+Einhaltung der sozialen Distanz zwischen den Mitarbeitern, wenn möglich
+Begrenzung der Anzahl der Personen an den Arbeitsplätzen

Öffentliches und privates Bauwesen

Seit dem

  • 06. Mai 2020 ist die Arbeit an strategischen staatlichen Baustellen erlaubt
  • 09.Juni 2020 ist die Arbeit an privaten Baustellen erlaubt

 

+regelmäßige Desinfektion der Ausrüstung und der Räumlichkeiten

+2 Meter soziale Distanz zwischen den Mitarbeitern, wo möglich

Hotels und Pensionen

geöffnet seit dem t am 26. Mai 2020.

 

+Bereitstellung von Desinfektionsmitteln am Eingang und in den verschiedenen Bereichen
+regelmäßiger Reinigung, Austausch der Handtücher und Desinfektion in belegten Räumen sowie bei Neubelegung

Geschäftstreffen und Events

Ab dem 01.Februar 2022

In einem geschlossenen Raum:

  • Bis zu 75 % der Kapazität des Raums sind zulässig
  • Es sind maximal 250 Personen zugelassen.

Im offenen Raum:

  • Es sind maximal 500 Personen zugelassen.

Für Aktivitäten mit einer größeren Anzahl von Personen ist eine vorherige Erlaubnis erforderlich.

 

 

Versammlungen

Ab dem 1.Februar 2022

Private Feierlichkeiten

  • private Feierlichkeiten sind bis zu einer Höchstzahl von 20 Personen erlaubt

In geschlossenen Partyräumen

  • Sind bis zu 50% der Raumkapazität erlaubt
  • Vorbehaltlich der Bescheinigung über einen vollständigen Impfschutz oder eines negativen Ergebnisses des Tests 48 Stunden im Voraus.

Auf der öffentlichen Straße

  • Versammlungen bis zu 10 Personen sind erlaubt
  • Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe geahndet

 

 

Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

1. Steuer- und Beitragserleichterungen

Steuererleichterungen

  • Fristverlängerung der Zahlung der Industriesteuer für Unternehmen der Gruppe B bis zum 29. Mai 2020 und der Gruppe A bis zum 30. Juni 2020.
  • Gewährung einer 12-monatigen Steuergutschrift auf den Wert der Mehrwertsteuer, die auf die Einfuhr von Investitionsgütern, Rohstoffen und die Herstellung von Waren des Grundbedarfs zu entrichten ist.

Entlastung bei der Lohnzahlung

  • Die Stundung der Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags (8% des Lohns) für das 2. Quartal 2020 wird für die Monate Juli bis Dezember 2020 ohne Zinsbildung in sechs Monatsraten genehmigt.

2. Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Um die finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung der Aktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im produktiven Sektor zu gewährleisten, werden insgesamt Mittel in Höhe von rund 488 Mrd. Kwanzas bereitgestellt.

FADA stellt eine Kreditlinie für landwirtschaftliche Familienbetriebe zur Verfügung

  • Der Fond zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (FADA) stellt eine Kreditlinie von 15 Mrd. Kwanzas, zu einem Zinssatz von 3%, für die Finanzierung von Familienbetrieben zur Verfügung.

BDA-Kreditlinie für den Kauf von Produkten durch KMU

  • Die Angolanische Entwicklungsbank (BDA) stellt eine Kreditlinie von 17,6 Mrd. Kwanzas mit einem Zinssatz von 9% und einer Laufzeit von 2 Jahren zur Verfügung. Diese soll den Kauf von nationalen Produkten durch Handels- und Vertriebsunternehmen unterstützen.

BDA-Kreditlinie für landwirtschaftliche Kooperativen

  • Die BDA stellt eine Kreditlinie von 8,8 Mrd. Kwanzas mit einem Zinssatz von 9% und einer Laufzeit von 2 Jahren zur Verfügung. Diese soll kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Genossenschaften und Familienbetrieben den Kauf von Saatgut (Getreide, Gemüse und Knollen), Düngemitteln, Pestiziden, Impfstoffen und Dienstleistungen zur Vorbereitung/Korrektur von landwirtschaftlichen Böden finanzieren.

BDA-Kreditlinie zur Modernisierung und Erweiterung von Kooperativen

  • Die BDA stellt eine Kreditlinie von 13,5 Mrd. Kwanzas für die Modernisierung und Erweiterung der Aktivitäten von bis zu 15 Genossenschaften pro Provinz im Landwirtschafts- und Fischereisektor zur Verfügung. Der Höchstsatz pro Kooperative beträgt dabei 50 Mio. Kwanza, bei einem Zinssatz von 7,5% und dem Betriebszyklus angepasster Finanzierungsdauer.

FACRA-Fond für Eigenkapital von Genossenschaften

  • Der Investitions- und Risikofond (FACRA) stellt 3 Mrd. Kwanzas für Eigenkapitalinvestitionen in Landwirtschafts-, Viehzucht- und Fischereigenossenschaften zur Verfügung. Auch kann er zur Erhöhung des Grundkapitals genutzt werden, um Kredite bei der BDA zu beantragen.

FACRA-Kreditlinie zur Finanzierung von Mikrofinanzinstitutionen

  • Der FACRA stellt eine Kreditlinie von 4 Mrd. Kwanzas für Mikrofinanzunternehmen, Schulen und kommunale Kreditbanken zur Verfügung. Diese werden über öffentliche Ausschreibungen mit dem Ziel ausgewählt, kostengünstig Mikrokredite an Frauen und Jungunternehmer zu vergeben.

Stimulierung von Kreditlinien kommerzieller Banken für Kooperativen und KMU

  • Geschäftsbanken mit einem in ihrer Bilanz von mindestens einer 1,5 Mrd. Kwanzas (Bilanz vom 31. Dezember 2019) müssen im Laufe des Jahres 2020 mindestens 50 neue Kredite an Kooperationen sowie kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Um einen Kredit zu erhalten, müssen die Unternehmen eines oder mehrere der 54 im Kreditprogramm "Programa de Apoio ao Crédito" (PAC) definierten Produkte herstellen. Andere kommerzielle Banken müssen mindestens 25 neue Kredite für dieselben Einrichtungen und Zwecke finanzieren.

Vereinfachung von Krediten mit externer Finanzierung

  • Die Kredite, die mit staatlich garantierten externen Finanzierungen durchgeführt werden, wie die 1 Mrd. US-Dollar von der Deutschen Bank oder den 120 Mio. US-Dollar der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB), werden nun von einem zusätzlichen Überwachungsausschuss begleitet.

3. Maßnahmen zur Lockerung übermäßiger Verwaltungsbürokratie

Vereinfachung der statistischen Erfassung

  • Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, eine statistische Registrierung durchzuführen. Die Allgmeine Steuerverwaltung (AGT) wird zur statistischen Erfassung dem Nationalen Institut für Statistik (INE) direkten Zugriff auf ihre Datenbank gewähren.

Vereinfachte Ausstellung der Handelslizenz

  • Die Ausstellung einer Handelslizenz ist aktuell nur noch für den Handel und Verkauf mit Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren, Medikamenten, Autos, Kraftstoffen, Schmiermitteln und Chemikalien erforderlich. Für die übrigen Handels- und Dienstleistungstätigkeiten muss lediglich eine Genehmigung zur Eröffnung der Einrichtung bei der jeweiligen Stadtverwaltung beantragt werden.

Vereinfachte Vertragslizenzierung

  • Der Präsidialerlass Nr. 273/11 vom 27. Oktober wird aufgehoben, wodurch die Verpflichtung zur Lizenzeinholung für bestimmte Verträge wegfällt. Dazu gehören beispielsweise die Lizenzierung von Management- oder Dienstleistungsverträgen mit ausländischer technischer Hilfe bei der Nationalbank von Angola und dem Ministerium für Wirtschaft und Planung.

4. Maßnahmen zur Beschleunigung des Übergangs von informeller zu formeller Tätigkeit

Formalisierung und Organisation von Straßenhandel, Märkten, Güter- und Personentransport

  • Im Zusammenhang mit dem Programm zur Formalisierung der informellen Wirtschaft (PREI) wird ein neuer Aktionsplan in Zusammenarbeit der Bereiche Planung, Finanzen, Transport, Industrie, Handel, Raumplanung und öffentliche Arbeiten, erarbeitet sowie umgesetzt.

Aktionsplan zur Förderung finanzieller Bildung und Integration, digitaler Zahlung sowie Fintechs

  • Im Rahmen der Umsetzung des Programms zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe (bestehend aus den Ministerien für Wirtschaft und Planung, Telekommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologien und der Nationalbank von Angola) eingerichtet. Diese soll einen Aktionsplan zur Förderung digitaler Zahlungsmittel, der finanziellen Bildung und Integration der Wirtschaftsakteure sowie zur Förderung von Fintechs ausarbeiten und umsetzen.